FAQ zu Rezepten

  • Ich habe mein Rezept verloren oder nicht eingelöst: Was jetzt?

    Sie haben ein Rezept verloren, oder nicht rechtzeitig eingelöst?

    Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die im Verordnungszeitraum anfallenden Mengen an Medikamenten. Zusätzlich ausgestellte Medikamente, werden in Form eines Regresses unserer Praxis in Rechnung gestellt. 

    Wir helfen Ihnen jedoch gerne weiter. Sie haben folgende Möglichkeiten:


    Bei nicht rechtzeitig eingelösten, rosafarbenen Rezepten mit Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (sog. Papierrezepten):

    Bringen Sie uns bitte Ihr altes Rezept zurück, damit wir Ihr neues Rezept ausstellen können.

    Alternativ können wir Ihnen ein Privatrezept ausstellen. (siehe unten).


    Bei eRezepten oder verlorenen rosafarbenen Rezepten mit Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (sog. Papierrezepten):

    Bringen Sie uns bitte die Erklärung über verlorenes Rezept oder nicht eingelöstes eRezept, ausgefüllt und unterschrieben im Original vorbei. Im Gegenzug erhalten Sie ein neues Kassenrezept. 

    Alternativ können wir Ihnen ein Privatrezept ausstellen (siehe unten).


    Bei Privatrezepten in der gesetzlichen Krankenversicherung: 

    Sie können sich das Rezept entweder abholen, oder (da es sich um ein Privatrezept handelt) können wir Ihnen auch alternativ einen Versand anbieten. 

    Die Rezeptgebühr incl. Porto beträgt dann 4€.

    Erklärung über verlorenes Rezept
  • Wie wird ein eRezept ausgestellt?

    Wir stellen Ihnen ein elektronisches Rezept (sogenanntes E-Rezept) auf Ihre Versichertenkarte aus. Dies passiert ohne dass Sie bei uns vorstellig werden müssen. Das e-Rezept kann dann in einer Apotheke Ihrer Wahl abgeholt werden. Die Einnahmehinweise befinden sich auf dem Rezept.

    Vorraussetzung: Es handelt sich um en Kassenrezept und Sie haben in dieem Quartal die Versichertenkarte bei uns eingelesen.

  • Wie löse ich ein eRezept ein?

    Das e-Rezept kann dann in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden. Die Einnahmehinweise befinden sich auf dem Rezept. 

  • Brauche ich einen Papierausdruck?

    Nein! Sie brauchen keinen Papierausdruck.  Die Umwelt dank es uns, dass wir darauf verzichten!

  • Wird mein eRezept auf eine App von meiner Krankenkasse gesendet!?

    Das können wir Ihnen nicht sagen. Fragen Sie da gerne bei Ihrer Krankenversicherung nach!

  • Bis wann muss ich das Medikament eingelöst haben? Die Frist zur Abholung beträgt 28 (achtundzwanzig Tage)

    Die Frist zur Abholung beträgt 28 (achtundzwanzig Tage). Ist die Frist abgelaufen oder haben Sie vergessen Ihr Rezept einzulösen: siehe oben

  • Ich habe mein Medikament verloren, es ist agelaufen oder ähnliches

    Anmerkung: Es geht um das MEDIKAMENT nicht das Rezept!

    Wir stellen Ihnen gerne ein neues Rezept aus, das ist kein Problem. Sie erhalten ein Privatrezept.

    Auch als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausstellung eines neuen Kassenrezeptes ist uns in diesem Fall nicht möglich. Ihre Krankenversicherung kann uns sonst in Regress nehmen. Ob es Sinn macht, das Sie das Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse mit einer Begründung warum Sie einen Ersatz benötigen einreichen, können wir nicht ermessen. Das sollten Sie vielleichtl von den entstandenen Kosten abhängig machen. 

    Wir haben einen Muster-Antrag für Sie unter "Formulare"

    Anforderung eines Rezeptes
  • Kann ein Privatrezept als eRezept ausgestellt werden

    Nein. Bei Privatrezepten ist die Abholung oder der Postversand möglich.  

    Für den Postversand erhalten Sie eine Gebührenrechung über 4 € für Porto und Bearbeitung. Diese Kosen werden von den privaten Krankenverrsicherungen übernommen,

    Rezeptanforderung
  • Ich habe momentan keine Versichertenkarte und kann das eRezept nicht einlösen

    Kein Problem. Kommen Sie in die Praxis und wir stellen Ihnen ein Papierrezept aus. Vorraussetzung ist, dass Sie im akutellen Quartal mittels Versichertenkarte oder Ersatzbescheinigung in unserer Praxis registriert sind.

    Ein Postversand ist nicht möglich.


  • Ich wünsche den Versand eines Kassenrezeptes per email

    Kassenrezepte (rosa Muster 16) dürfen formal nicht als Scan per E-Mail verschickt werden, da das Original für die Einlösung notwendig ist. 


    Sie wünschen es dennoch?

    Kein Problem!!

    Sie müssen für den Versand und die Gebühren (8,15 ) schriftlich einwilligen. Dazu senden Sie uns den Einwilligungsbogen unterschrieben zurück. 

    Formular Rezept, Ein- oder Überweisung per email
  • Ich wünsche den Versand eines Kassenrezeptes per Post

    Das ist leider aus Haftungsgründen nicht möglich. Wenn es zum Verlust des Rezeptes auf dem Postweg kommt, können Regressforderungen für die Praxis entstehen. 

  • Wann bekomme ich ein eRezept?

    Wenn Sie im jeweiligen Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen haben.


  • Wie bekommen ich en Privatrezept?

    a) persönlichbei uns ind er Praxis

    b) per Post über unser Anfrageformular

    Anfrage Rezept

FAQ zu Sexuell übertragbaren Erkrankungen

  • Muss sich mit der antibiotischen Therapie sofort beginnen?

    Egal ob Sie Symptome haben oder nicht, der Zeitpunkt an dem Sie die Therapie beginnen ist Ihnen überlassen. 

    Sie entscheiden, was und wann Sie machen. Unsere Empfehlung  lautet: sobald als möglich.

  • Muss ich meine Sexualpartner selbst informieren?

    ja, natürlich! Beziehungsweise, wenn Sie jemanden haben, der das für Sie macht geht das natürlich auch.

  • Welche Sexualpartner muss ich informieren?

    Alle, die Sie angesteckt haben könnten.

    Wenn sie Sich regelmäßig testen lassen, dann wissen Sie unter Umständen, mit wem Sie seit dem Intimkontakt hatten. Sonst müssen Sie das abschätzen.

    Ob durch eine antibiotische Therapie in der Vergangenheit auch etwaige STD-Erreger besteitigt wurden, können wir Ihnen nicht sagen. 

    Die Übertragungswege finden Sie auf unserer Webseite bei den einzelnen Infektionen aufgeführt. Prinzipiell werden STD über Körperflüssigkeiten übertragen. 


    Info STD
  • Wie lange habe ich die Erreger schon im Körper?

    Bild von Freepik

    Wenn Sie sich regelmäßig testen lassen, dann können Sie den Zeitraum sicher eingrenzen. 

    Sonst kann es sein, dass der oder die Erreger schon lange im Körper ist, da eine Infektion nicht immer Symptome macht.  Teilweise ist es ein Zufallsbefund oder das aufgrund einer situativ geschwächten Immunabwehr  der Keim symptomatisch wird

    Meist treten die Keime erst nach dem ersten Intimkontakt im Leben auf.

    Wir können Ihnen nichts genaueres sagen!


  • Sollen sich meine Sexualpartner mitbehandeln lassen oder erstmal testen lassen?

    Um eine unötige antibiotische Therapie zu vermeiden, kann sich der Partner testen lassen. Da die Erreger jedoch durch Intimkontakt leicht übertragen werden, ist eine Mitbehandlung pragmatisch. 

  • Wann und wie bekomme ich nach Testung meine Befunde?

    Wann und wie  bekomme ich die Befunde?


    Wann?

    Nur selten liegt nach 8 Werktagen noch kein Ergebnis vor.

    Wie?

    Der Befund-Versand erfolgt ausschließlich digital. Alternativ ist die Befundabholung in der Praxis. 

    Es ist nach 8 Werktagen noch nichts angekommen, was soll ich jetzt tun?

    Falls ich nach 8 Werktagen noch keine Benachrichtigung über den Laborbefund von der Praxis bekommen habe, kontrollieren Sie einmal den Spam-Ordner. Falls da nichts von uns ist, sollten Sie die Praxis kontaktieren.



    Befundanfrage

FAQ zu bakteriellen Infektionen

  • Wann soll sich mein Partner sich testen lassen?

    Wenn er oder sie Symptome hat. 


  • Woher kommen die Keime bei mir?

    Harnwegsinfekte werden meistens von Bakterien ausgelöst, die aus der eigenen Darmflora oder Scheidenflora stammen. Sie gelangen in die Harnröhre und wandern aufwärts in die Blase. Bei einem gesunden Körper verhindern Abwehrkräfte, dass sich unerwünschte Bakterien in der Harnröhre oder Blase festsetzen.

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  • Warum bekomme ich als Frau einen Infekt durch die Bakterien?

    NATÜRLICHE SCHUTZMECHANISMEN

    Die meisten Harnwegsinfektionen entstehen durch die Übertragung von Erregern vom Darmausgang zur Harnröhre. Im Darm kommen sie natürlicherweise vor und besitzen dort auch keinen Krankheitswert. Gelangen sie zur Harnröhre, vermehren sie sich stark, und steigen weiter nach oben auf. Das führt zur Entzündung des Gewebes. Normalerweise verhindert viel Flüssigkeitsaufnahme und damit verbundenes häufiges Wasserlassen, dass sich Bakterien in der Harnröhre festsetzen können. Bei Frauen stellt das saure Scheidenmilieu eine Barriere dar, die auch den Eingang der Harnröhre schützt.


    ANATOMISCHE URSACHEN

    Es gibt eine Reihe von Ursachen, warum die natürliche Schutzfunktion des Körpers herabgesetzt ist, so dass ein Harnwegsinfekt entstehen kann. Die Grundlage dafür legen die anatomischen Gegebenheiten bei der Frau. Durch eine relativ kurze Harnröhre ist der Weg bis zur Harnblase für die Bakterien nicht weit. Außerdem liegen Harnröhre und After, von wo in den meisten Fällen die Bakterien verschleppt werden, bei Frauen näher zusammen als bei Männern.


    Aber auch angeborene oder erworbene Fehlbildungen des Harntrakts können mitverantwortlich sein. So beispielsweise eine kurze oder zu enge Harnröhre. Diese Veränderungen können zu Harnstauung oder zu einem Rückfluss des Urins aus der Blase in die Nieren führen. Wenn der Urin nicht richtig abfließen kann, wird es für Bakterien leichter, in den Harntrakt aufzusteigen.


    PHYSIOLOGISCHE URSACHEN

    Oftmals ist auch ein geschwächtes Immunsystem oder hormonelle Veränderungen die Ursache für die Entstehung eines Harnwegsinfekts.


    - Veränderungen im Hormonhaushalt

    Während des Menstruationszyklus schwankt die Menge an Östrogen, das vom Körper produziert wird. Eine gewisse Östrogenmenge ist notwendig, damit die Laktobazillen, welche die Scheide besiedeln und dort für das saure Milieu sorgen, wachsen und sich vermehren können. Fehlt dem Körper Östrogen, wie das beispielsweise in den Wechseljahren der Fall ist, nimmt die Anzahl an Laktobazillen und damit die Schutzfunktion ab. Darunter leidet auch die Harnröhre, da sie nicht mehr von dem schützenden Effekt aus der Scheide profitiert und verstärkt Angriffen von Bakterien ausgesetzt ist. Deswegen neigen Frauen in und nach den Wechseljahren verstärkt zu Harnwegsinfekten.


    Infektanfälligkeit

    Manche Frauen bekommen sehr leicht einen Harnwegsinfekt, andere fast nie. Man geht heute davon aus, dass eine wichtigere Rolle bei der Entstehung von Harnwegsinfekten den immunologisch-biologischen Defekten zukommt. Das bedeutet, dass Infektionen des Harntrakts besonders dann entstehen, wenn ein geschwächtes Immunsystem mit erhöhter Infektanfälligkeit vorliegt. Das kann durch Erkrankungen wie Diabetes ebenso bewirkt werden, wie durch bestimmte Medikamente, Stress oder körperliche Überlastung.


    WEITERE URSACHEN

    - Übertriebene Intimhygiene

    Die Verwendung von zu viel Seife oder Imtimwaschlotion kann die natürliche Schutzfunktion der Schleimhäute beeinträchtigen. In diesen Fällen ist es für die Erreger leichter, sich an den Schleimhäuten festzusetzen.

  • Was muss ich bei Analverkehr beachten?

    Wenn Sie nach dem Analsex noch Vaginalverkehr haben möchten. Die Bakterien aus dem Enddarm, die nicht in die Vagina gelangen sollten. Passiert es doch, können Infektionen die Folge sein. Deshalb sollten sie den Penis nicht direkt nach dem Analverkehr in die Vagina einführen. Um jedes Risiko auszuschließen, wechseln Sie nach dem Analverkehr das Kondom. Ach so: Ja! Analverkehr kann auch bei Männer schwere Entzündungen der Harnröhre machen. Deshalb immer geschützt. 

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  • Muss der Urin nach Infektbehandlung erneut getestet werden?

    Wenn Sie aufgrund von Symptomen einen antibiotische Therapie erhalten haben und die Symptome nach der Therapie weg sind, dann brauchen Sie keine Nachkontrolle.

    Bestehen weiterhin Symptome, dann soll ab zwei Wochen nach Ende der antibiotischen Therapie eine erneute Testung des Urins erfolgen. Bringen Sie dazu Mittelstrahl Morgenurin in einem sterilen Becher zu uns in die Praxis. 


  • Welche Schutzmaßnahmen muss ich zuhause bei einem Harnwegsinfekt ergreifen?

    Sie sollten bis zum Ende der Infekttherapie nur geschützten Geschlechtsverkehr haben. Das soll so sein, damit Sie sich selbst schützen. Den Partner stecken Sie mit einer Infektion mit Keimen die nicht zu den STD gehören nicht an.

FAQ zu Testosteron

  • Muss ich zur Blutentnahme nüchtern kommen?

    Sie sollten relative nüchtern sein. Nehmen Sie Ihre Medikamente wie gewohnt ein.

  • Wann muss eine Testung durchgeführt werden?

    Morgens zwischen 8.00 und 11.00h. Es sei denn Sie arbeiten Schichten oder ähnliches, dann muss der geeignete Zeitpunkt für Sie individuell bestimmt werden. Faustregel: ca 1-3 Stunden nach dem Aufstehen. Das Aufstehen sollte 10-14 Tage vorher immer zum selben Zeitpunkt sattfinden. Oder besser gesagt: Ihr Schlaf-Wach-Rhythmus sollte regelmäßig sein (1-2 Tage Unterbrechung wegen beispielsweise Wochenende sind nicht maßgeblich)

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  • Kann ich Testosteron auf natürliche Weise erhöhen?

    Ja! Dazu finden Sie Informationen unter "Life Quality"

  • Welche Kosten entstehen beim Testosteron-Check??

    Schauen Sie mal unter "Testosteron"

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FAQ zur Abgabe von Urin, Ejakulat, Sperma oder Blut

  • Was muss ich zur Blutentnahme beachten?

    Testosteron: 

    Bei der Blutentnahme von Testosteron sollten Sie sollten nüchtern sein. Nehmen Sie Ihre Medikamente wie gewohnt ein.


    Blutabnahme von PSA: 

    Sie sollten im Zweifelsfall oder bei einer Kontrolle, da Ihr PSA-Wert erhöht war, in den 24 Stunden vor Blutentnahme kein Fahrrad fahren und kein Geschlechtsverkehr / keine Samenergüsse haben.

  • Blutentnahme von Testosteron

    Morgens zwischen 8.00 und 11.00h. Es sei denn Sie arbeiten Schichten oder ähnliches, dann muss der geeignete Zeitpunkt für Sie individuell bestimmt werden. Faustregel: ca 1-3 Stunden nach dem Aufstehen. Das Aufstehen sollte 10-14 Tage vorher immer zum selben Zeitpunkt sattfinden. Oder besser gesagt: Ihr Schlaf-Wach-Rhythmus sollte regelmäßig sein (1-2 Tage Unterbrechung wegen beispielsweise Wochenende sind nicht maßgeblich)

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  • Morgenurin Erststrahl

    Morgenurin Erststrahl


    Warum Morgenurin?

    Morgenurin ist die erste Urinprobe des Tages, die nach dem nächtlichen Schlaf gewonnen wird. Sie ist besonders konzentriert und eignet sich daher besonders gut für verschiedene medizinische Untersuchungen. 


    Schritt-für-Schritt Anleitung:

    1. Vorbereitung:

     Besorgen Sie sich ein sauberes Urinprobenbehältnis aus der Apotheke. Diese sind dort für wenige Cent erhältlich.

    Schreiben Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf den Becher 

    Waschen Sie sich vor der Urinentnahme gründlich die Hände.



    2. Erste Urinprobe des Tages:

     Sammeln Sie die erste Urinprobe direkt nach dem Aufstehen.

    Es ist wichtig, dass Sie vor der Entnahme mindestens zwei bis drei Stunden nicht uriniert haben.


    3. Reinigung:

    Reinigen Sie den Genitalbereich mit Wasser. Verwenden Sie keine Seife oder Desinfektionsmittel, da diese die Probe verunreinigen könnten.


    4. Urinprobe entnehmen:

     Bei Männern: Ziehen Sie die Vorhaut zurück.

    Bei Frauen: Spreizen Sie die Schamlippen.

    Positionieren Sie den Probenbehälter unter dem Harnröhrenausgang.

    Sammeln Sie nun den Erststrahl im Behälter. Dies bedeutet, dass Sie nur den ersten und nicht den letzten Teil des Urins auffangen,

    Füllen Sie das Behältnis etwa zur Hälfte.


    5. Abschluss:

    Verschließen Sie den Behälter fest.

    Waschen Sie sich erneut die Hände.


    6. Lagerung und Transport:

     Wenn Sie die Urinprobe nicht sofort zum Arzt oder ins Labor bringen können, bewahren Sie die Probe kühl und lichtgeschützt auf.

    Die Probe sollte möglichst bald ins Labor gebracht werden, eine sofortige Abgabe ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf dem Becher notiert haben.


    Hinweise:

    Vermeiden Sie starke körperliche Anstrengungen und reichhaltige Mahlzeiten unmittelbar vor der Urinentnahme.

    Frauen sollten die Probe möglichst nicht während der Menstruation entnehmen, da das Blut die Ergebnisse verfälschen könnte.

  • Morgenurin Mittelstrahl

    Morgenurin Mittelstrahl


    Warum Morgenurin?

    Morgenurin ist die erste Urinprobe des Tages, die nach dem nächtlichen Schlaf gewonnen wird. Sie ist besonders konzentriert und eignet sich daher besonders gut für verschiedene medizinische Untersuchungen. 


    Schritt-für-Schritt Anleitung:

    1. Vorbereitung:

     Besorgen Sie sich ein sauberes Urinprobenbehältnis aus der Apotheke. Diese sind dort für wenige Cent erhältlich.

    Schreiben Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf den Becher 

    Waschen Sie sich vor der Urinentnahme gründlich die Hände.


    2. Erste Urinprobe des Tages:

     Sammeln Sie die erste Urinprobe direkt nach dem Aufstehen.

    Es ist wichtig, dass Sie vor der Entnahme mindestens zwei bis drei Stunden nicht uriniert haben.


    3. Reinigung:

    Reinigen Sie den Genitalbereich mit Wasser. Verwenden Sie keine Seife oder Desinfektionsmittel, da diese die Probe verunreinigen könnten.


    4. Urinprobe entnehmen:

     Bei Männern: Ziehen Sie die Vorhaut zurück.

    Bei Frauen: Spreizen Sie die Schamlippen.

    Halten Sie nach der ersten Menge Urin den Urinstrahl an und positionieren Sie dann den Probenbehälter unter dem Harnröhrenausgang.

    Sammeln Sie nun den MIttelstrahl im Behälter. Dies bedeutet, dass Sie nicht ersten Teil des Urins auffangen, sondern den zweiten Teil.

    Füllen Sie das Behältnis etwa zur Hälfte.


    5. Abschluss:

    Verschließen Sie den Behälter fest.

    Waschen Sie sich erneut die Hände.


    6. Lagerung und Transport:

     Wenn Sie die Urinprobe nicht sofort zum Arzt oder ins Labor bringen können, bewahren Sie die Probe kühl und lichtgeschützt auf.

    Die Probe sollte möglichst bald ins Labor gebracht werden, eine sofortige Abgabe ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf dem Becher notiert haben.


    Hinweise:

    Vermeiden Sie starke körperliche Anstrengungen und reichhaltige Mahlzeiten unmittelbar vor der Urinentnahme.

    Frauen sollten die Probe möglichst nicht während der Menstruation entnehmen, da das Blut die Ergebnisse verfälschen könnte.


  • Woher bekomme ich eine Probenbecher?

    Steriler Probenbecher

    Einen sterilen Becher für Proben bekommen Sie für einige Cent in Ihrer Apotheke. 

    Öffnen Sie Ihn erst vor Gebrauch und verschließen Sie Ihn direkt nach Befüllung.


    Andere Behältnisse: 

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Marmeladengläser, Saftflaschen oder ähnliches annehmen oder entsorgen können.


    Farbe des Deckels:

    Ja! Die können Sie sich raussuchen. Für uns spielt die keine Rolle.

  • Beschriftung des Probenbechers

    Ihr Name und Ihr Geburtsdatum sollten sie auf den Becher schreiben oder daran befetigen. 

    Es muss absolut deutlich lesbar sein.

    Mehr benötigen wir nicht. 


    Den Becher müssen Sie selbst beschriften.

    Aus hygienischen Gründenmachen wir das nicht.



FAQ zur Krankschreibungen

  • Ambulanter Aufenthalt im Krankenhaus

    Reicht eine Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses oder brauche ich eine Krankschreibung vom Arzt für meinen ambulanten Termin?


    Antwort:

    Wenn Sie für eine ambulante Untersuchung oder Voruntersuchung ins Krankenhaus gehen, reicht in den meisten Fällen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese bestätigt Ihrer Arbeitsstelle, dass Sie medizinisch bedingt abwesend waren, und enthält in der Regel nur den Zeitraum Ihres Aufenthalts, aber keine Diagnose.


    Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) benötigen Sie dann, wenn Ihre Untersuchung oder Behandlung dazu führt, dass Sie den restlichen Tag oder darüber hinaus aus medizinischen Gründen nicht arbeitsfähig sind (zum Beispiel bei Narkosen, Kreislaufbelastungen oder längeren Nachwirkungen). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Facharzt, der eine entsprechende Krankschreibung ausstellen kann. Lasen Sie ihm die Aufenthaltsbestätigung des Krankehauses zukommen oder legen Sie diese vor. 


    Zusammengefasst:

     • Aufenthaltsbestätigung: Reicht bei kurzen, ambulanten Untersuchungen.

     • Krankschreibung (AU): Erforderlich, wenn die Untersuchung oder Behandlung Sie längerfristig arbeitsunfähig macht. 



  • Längerer Aufenthalt im Krankenhaus

    Frage: Welche Bescheinigung brauche ich bei einem längeren Krankenhausaufenthalt?


    Antwort:

    Wenn Sie für mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden, erhalten Sie vom Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts. Diese Bescheinigung ist wichtig, um Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit zu informieren und für die Krankenkasse den Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu erbringen.


    Falls sich Ihre Genesung nach dem Krankenhausaufenthalt verlängert und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, übernimmt Ihr Hausarzt die weitere Krankschreibung (AU) nach Ihrer Entlassung. Wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig (spätestens 2 Tage nach Entlassung) an Ihre Hausarztpraxis
    oder Facharztpraxis, um eine lückenlose Krankschreibung sicherzustellen. Wen nSie bei uns Patient sind können wir Ihnen die Krankschreibung elektronisch zusenden. 


    Zusammengefasst:

     • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Wird für die Dauer des Krankenhausaufenthalts vom Krankenhaus ausgestellt.

     • Folgebescheinigung: Bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach Entlassung stellt Ihr Hausarzt die AU für die Nachsorge aus.


    Termin zur postoperativen Kontrolle
  • Krankschreibung für den Besuch in der Praxis?

    Sie bekommen von uns eine Aufenthaltbestätigung für den Zeitraum Ihres Besuches. 

    Wir stellen Ihnen bei Bedarf eine Ausfertigung unentgeltlich zur Verfügung.

    Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung erhalten Sie von uns nicht. 

  • Gibt es auch in der Privaten Krankenversicherung eine eAU?

    Nein.

  • Wird die Krankschreibung an meinen Arbeitgeber übermittelt?

    Die elektronische Krankschreibung eAU wird an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, das eine Krankschreibung erfolgt ist. Der Arbeitgeber fragt dann die AU bei der Krankenversicheurng ab.

FAQ Einweisungen und Überweisungen

FAQ Einweisungen und Überweisungen

  • Wie lange gilt eine Einweisung ins Krankenhaus?

    In Deutschland ist eine Krankenhauseinweisung grundsätzlich unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass sie nicht an ein bestimmtes Quartal gebunden ist und ihre Gültigkeit nicht automatisch mit dem Quartalsende verfällt. Diese Regelung ermöglicht es Patienten, auch über Quartalsgrenzen hinweg einen Termin im Krankenhaus wahrzunehmen, ohne eine neue Einweisung einholen zu müssen. 


    Sie haben Zweifel? Ihre Klinik teilt Ihnen auf Anfrge mit, ob Sie Ihre Einweisung noch akzeptieren oder nicht.  

    Gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte stellen wir eine neue Einweisung aus. Die Abholzeiten finden Sie am Ende der Seite. Bringen Sie bitte die alte Einweisung mit. 


    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt klar, dass die Verordnung von Krankenhausbehandlung auf dem Formular 2 erfolgt und so lange gilt, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen ist.



  • Wie lange ist eine Überweisung gültig?

    In Deutschland sind ärztliche Überweisungen in der Regel für das Quartal gültig, in dem sie ausgestellt wurden. Allerdings können sie auch im folgenden Quartal noch verwendet werden, sofern der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorlegt. Dies bedeutet, dass eine im dritten Quartal (Juli bis September) ausgestellte Überweisung auch im vierten Quartal (Oktober bis Dezember) anerkannt wird. 


    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Facharztpraxen Überweisungen aus dem Vorquartal möglicherweise nicht akzeptieren. Daher empfiehlt es sich, vor dem Termin in der jeweiligen Praxis nachzufragen, ob die vorhandene Überweisung anerkannt wird oder ob eine neue benötigt wird. 


    Zusätzlich gibt es bestimmte Fachrichtungen, bei denen eine Überweisung zwingend erforderlich ist, unabhängig vom Quartal. Dazu gehören beispielsweise Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin. 


    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Überweisungen in der Regel quartalsübergreifend gültig sind, jedoch die Akzeptanz von Praxis zu Praxis variieren kann. Es ist daher ratsam, sich vorab in der jeweiligen Facharztpraxis zu erkundigen.


    Wir akzeptieren Überweisungen aus dem Vorquartal, wenn eine akutelle Gesundheitskarte vorliegt und die Krankenkasse auf dem Überweisungssschein mit der Gesundheitskarte übereinstimmt. (D.h. Sie haben keien Wechel der Krankenversicheurng zwischen AUsstellung der Überweisung und Vorstellung in der Praxis gemacht) 

  • Ich benötige neue Ein- / Überweisung

    Worum geht es?

    Sie haben bereits eine Ein- oder Überweisung, und benötigen aber eine neue, da nur eine aus dem jeweils akuellen Quartal akzeptiert wird.

     

    Ab wann können wir die Über- / Einweisung ausstellen?

    Die gewünschte Überweisung kann dann immer nur im jeweiligen Quartal ausgestellt werden.***


    Abholung:

    Wenn Sie persönlich verhindert sind, kann eine Person Ihres Vertrauens das neue Dokument abholen. Eine formlose kurze unterschriebene Vollmacht ist ausreichend.

    Bitte beachten Sie die Zeiten für die Abholung. 

    Wir müssen für die gesetzliche Versicheurng vor Ausstellung Ihre Versichertenkarte einlesen.


    Versand per Post: 

    In der privaten Krankenversicherung ist das möglich. Wir bitten wir um eine kurze Nachricht. Am besten per email. 


    *** Deshalb ist die Gültigkeit der Über- und Einweisungen  ja auch eigentlich nicht nur auf ein Quartal beschränkt. Der Wunsch nach einer aktuellen Einweisung wurde von Ihrer Klinik oder Praxis geäußert. Problem verursacht das dann oft bei Terminen am Beginn eines Neuen Quartals. Lösungen hierzu besprechen Sie bitte mit der Einrichtung, die die neue Bescheinigung wünscht.

  • Muss ich meine Einweisung bei der Kassen abstempeln lassen

    Frage: 

    Muss ich meine Einweisung bei meiner Versicherung "abstempeln" lassen, damit die Versicheurng die Kosten übernimmt?


    Antwort:

    In der privaten Krankenversicheurngen müssen Operationen oder planbare Aufenthalte teilweise genehmigt werden. verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicheurng. 

    In der gesetzlichen Krankenversicherung kann Ihnen dies Ihre Klinik verbindlich mitteilen. 

    Termin zur postoperativen Kontrolle
  • Ich wünsche den Versand einer Ein- oder Überweisung per email

    Das hat keine Gültigkeit und ist nicht Datenschutzkonform. 


    Sie wünschen es dennoch?

    Kein Problem!!

    Sie müssen für den Versand und die Gebühren (8,15 €) schriftlich einwilligen Dazu senden Sie uns den Einwilligungsbogen unterschrieben zurück.

    Ein- / Überweisung per email

FAQ Transportscheine

  • Wer hat Anspruch auf einen Krankentransportschein

    Wer hat Anspruch auf einen Krankentransportschein?


    Nicht jede Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus wird von der Krankenkasse übernommen. Ein Transportschein kann nur ausgestellt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.



    Medizinische Notwendigkeit bedeutet:


    ✔ Der Patient kann den Weg zur Behandlung nicht selbstständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, da er dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. 


    ✔ Es besteht eine schwerwiegende Erkrankung, bei der eine Beförderung zwingend erforderlich ist.


    ✔ Der Transport steht im direkten Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung (z. B. Chemotherapie, Dialyse, schwere Operation).





  • Welche Arten von Transport gibt es?

    Welche Arten von Transport gibt es?



    a) Taxi- oder Mietwagenfahrt (sitzend, ohne medizinische Betreuung)


    • Wird nur übernommen, wenn der Patient nicht mobil ist und es keine andere Möglichkeit des Transportes gibt.


    • Muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden (außer in besonderen Fällen, siehe unten).


    👉 Beispiele für begründende Diagnosen:


    • Immobilität nach einer schweren Operation (z. B. Hüft- oder Knieprothese)


    • Chemotherapie oder Strahlentherapie, wenn der Patient körperlich stark geschwächt ist


    • Dialysepatienten mit eingeschränkter Gehfähigkeit


    • Fortgeschrittene neurologische Erkrankungen (z. B. MS mit Gehbehinderung)


    b) Krankentransportwagen (sitzend, mit medizinischer Betreuung oder Trage)


    • Notwendig, wenn der Patient nicht alleine sitzen kann oder während der Fahrt medizinische Betreuung benötigt.


     Genehmigung durch die Krankenkasse ist erforderlich.


    👉 Beispiele für begründende Diagnosen:


    • Starke Atemnot oder schwere Herzinsuffizienz

    • Frakturen oder frisch operierte Patienten, die nicht sitzen können.  

    • Patienten mit Krampfanfällen oder Bewusstseinsstörungen


    c) Rettungswagen (liegend, mit Notfallbetreuung)


    • Nur bei akuten Notfällen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Unfälle).

    • Wird direkt über 112 alarmiert und nicht per Transportschein verordnet.


    Termin zur postoperativen Kontrolle
  • Wann besteht kein Anspruch auf einen "Transportschein"

    🚫 Kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, wenn:


    # Wenn Sie aus Bequemlichkeit mit dem Taxi fahren möchten.

    # Kein rechtfertigender  medizinischer Grund vorliegt (z. B. Erkältung, leichte Schmerzen, Inkontinenz ).

    # Der Transport zur Untersuchung oder Behandlung außerhalb der Regelversorgung erfolgt (z. B. privatärztliche Behandlung ohne Kassenleistung).

    # Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause fahren, obwohl Sie gesundheitlich dazu in der Lage wären.

    # Wenn Sie wegen schlechter erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, der Parkplatzsituation vor Ort oder ähnlichen Gründen mit dem Taxis fahren.

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  • Wer stellt den Transportschein aus?


    Wer stellt den Transportschein aus?


    • Für geplante Behandlungen (z. B. Dialyse, Chemo): Der behandelnde Arzt.


    Für Krankenhausentlassungen: Das Krankenhaus (nicht der Hausarzt oder der Facharzt nachträglich!).


    • Für Notfälle: Der Rettungsdienst

FAQ Befundübermittlung und Auswertung

  • Termin zur Befundbesprechung

    Wenn der Befund bei uns eingegangen ist befundet ihn der Arzt. Das erfolgt nicht während der Sprechzeit. D.h. Sie können nicht darauf warten.


    Wenn der Arzt den Befund ausgewertet hat dann entscheidet er je nach Befund wie es weitergeht.

    Wenn eine urologisch fachärztliche Besprechung notwendig ist, dann machen wir das entweder telefonsich oder bei uns in der Sprechstunde. 

    Ist keine weitere Besprechung erforderlich, oder können wir Ihnen mit dem Befund nicht weiterhelfen, dann teilen wir Ihnen das Ergebnis telefonisch oder schriftlich mit.


    Den schriftlichen Befund können Sie bei uns in der Praxis abholen oder wir versenden Ihn auf Wunsch als ungeschütztes PDF per email. Dazubenötigen wir Ihre Zustimmung. 

    Ein Formular finden Sie hier

  • Wann sind meine Befunde da?

    Sollten Sie 14 Tage nach der durchgeführten Untersuchung noch nichts von uns gehört haben, melden Sie sich bitte bei uns. 

    Sollte dann bei uns nichts vorliegen, sollten Sie mit der Insitution, die Ihre Befunde erhoben hat (z.B. Röntgenpraxis oder Klinik) in Kontakt treten und sich die Befunde selbst besorgen und und dann persönlich die Zustellung/Übermittlung an uns organisieren. Damit stellen Sie sich, dass Ihre Beufnde auch ordnungsgemäß und ohne weiteren Zeitverlust an uns versendet werden und sicher und zeitgerecht ankommen.

    Wir werden dann uns bei Ihnen melden, sobald der zuständige Arzt die Befunde ausgewertet hat. Das sollte normalerweise nicht mehr als 7 Werktage in Anspruch nehmen.


  • Mein Befund ist noch nicht angekommen

    Obwohl Sie die Info bekommen haben, dass Ihr Befund längst verschickt wurde, ist er noch nciht bei uns angekommen!?


    Leider keine Seltenheit. Dann ist wohl etwas beim Versand schiefgegangen, denn sonst wäre der Befund ja da. 


    Es macht keinen Sinn einen erneuten Versuch einer Zustellungsmethode zu unternehmen, die beim ersten Mal nicht geklappt hat.

    Ein Versand ist per email, Fax, Brief oder durch eine persönliche Abgabe des Befundes in der Praxis möglich.





  • Wie erfolgt die Auswertung des Befundes

    Wenn der Befund bei uns eingegangen ist befundet ihn der Arzt. Das erfolgt nicht während der Sprechzeit. D.h. Sie können nicht darauf warten.


    Wenn der Arzt den Befund ausgewertet hat dann entscheidet er je nach Befund wie es weitergeht.

    Wenn eine urologisch fachärztliche Besprechung notwendig ist, dann machen wir das entweder telefonsich oder bei uns in der Sprechstunde. 

    Ist keine weitere Besprechung erforderlich, oder können wir Ihnen mit dem Befund nicht weiterhelfen, dann teilen wir Ihnen das Ergebnis telefonisch oder schriftlich mit.


    Den schriftlichen Befund können Sie bei uns in der Praxis abholen oder wir versenden Ihn auf Wunsch als ungeschütztes PDF per email. Dazubenötigen wir Ihre Zustimmung. 

    Ein Formular finden Sie hier

    Formular ungeschütztes PDF
  • Haben Sie eine Hotline zu anderen Praxen oder Kliniken

    Nein. Auch wir müssen über die bekannten Kommunikationswege mit anderen Praxen, Kliniken oder Institutionen kommunizieren.

  • Ich habe einen QR-Code

    Um eine optimale Versorgung zu ermöglichen bitten wir Sie zu unserer Entlastung und nur vollständige  und für uns problemlos so lesende und zu erfassende Dokumente zuzusenden. Bitte verzichten Sie auf Fotografien von Befunden, auf Befunde, die mit Code abgefragt werden müssen oder ähnliches. 

    Dazu steht Ihnen neben dem elektronischen Versandweg der postalische zur Verfügung oder sie geben einfach die Dokumente bei uns in der Praxis zum Einscannen ab.

  • Kann ich ein Photo des Befundes zuschicken?

    m eine optimale Versorgung zu ermöglichen bitten wir Sie zu unserer Entlastung und nur vollständige  und für uns problemlos so lesende und zu erfassende Dokumente zuzusenden. Bitte verzichten Sie auf Fotografien von Befunden, auf Befunde, die mit Code abgefragt werden müssen oder ähnliches. 

    Dazu steht Ihnen neben dem elektronischen Versandweg der postalische zur Verfügung oder sie geben einfach die Dokumente bei uns in der Praxis zum Einscannen ab.

  • Meine Befunde sind in einem Portal abrufbar

    Aufgrund der Vielzahl von Praxen und der freien Arztwahl sind wir nicht in der Lage eine Befundabfrage in online-Portalen, mittels QR-Code oder ähnlichem vorzunehmen.

    Für Ihr jeweiliges Institut ist dies bestimmt eine sehr angenehmen Lösung, für uns jedoch ein nicht zu leistender Zeitaufwand.

    Sie haben die Möglichkeit uns den Befund per email, Fax und Post zu übermitteln. Einer Praxis odere einer anderen medizinischen Institution steht die Möglichkeit eines Versandes über KIM zur Verfügung.

    Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite.

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